AGBs

1.0 Anwendbarkeit  

1.1 Die vorliegenden AGB´s regeln die Geschäftsbedingungen zwischen uns und der/dem Klient (-in)

1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient (-in) das generelle  Angebot auszuüben, annimmt und sich zum Zwecke der Beratung und Hypnossitzung an den Hypnotiseur wendet.  

1.3 Die Hypnotiseure sind berechtigt, einen Anwendungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn:  

a) ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann  

b) es um Beschwerden geht, die die Hypnotiseure aufgrund seiner Spezialisierung  und/oder gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder kann  

c) es um Beschwerden geht, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten.  

 

2.0 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages  


2.1 Die Hypnotiseure erbringen ihre Leistung gegenüber der/dem / Klinet/in  durch Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung zum Hypnotiseur. 


2.2 Über die Auswahl der Anwendung entscheidet der/die Klient (-in ) frei, nachdem eine Beratung über Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht durch den Hypnotiseur erfolgt ist.


2.3 Die von dem Hypnotiseur angebotenen Anwendungen sind unter Umständen schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Sie sind nicht  kausal-funktional erklärbar, insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwanrteter  Erfolg der angewandten Methoden kann weder in Aussicht gestellt, noch  garantiert werden.  

 

3.0 Mitwirkung der/des Klienten/in 


3.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient (-in) nicht verpflichtet. Der Hypnotiseur ist jedoch berechtigt, die Anwendung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der/die Klient (-in) Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose  unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder Anwendungen vereitelt.  

 

4.0 Honorierung und Vereinbarung über die Termine   


4.1 Der Hypnotiseur hat für Ihre seine Anwendung (en) Anspruch auf ein Honorar.Die entstandenen Anwendungskosten sind am jeweiligen Behandlungstag gegen Ausgabe einer Quittung in bar zu zahlen. Nach Abschlss einer Behandlungsphase erhält der/die Patient(-in) auf Wunsch eine Rechnung nach Punkt 7 dieses Vertrages.  


4.2 Eine Sitzung dauert zwischen 35 und 90 Minuten.  Die Anzahl und Dauer der Sitzungen wird gemeinsam mit der/dem Klient (-in) abgesprochen und festgelegt.  


4.3 Absagen seitens der/des Klient (-in) sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin durchzuführen. Kurzfristigere Absagen, die es nicht mehr gewährleisten, die entstandene Lücke durch einen anderen Termin zu ersetzen, werden im Gegenwert der geplanten Anwendung in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für ein Fernbleiben  der Anwendung ohne Absage.  


4.4 Sollte ein Termin seitens des Hypnotiseurs nicht zustandekommen (z.B. krankheitsbedingter Ausfall des Anbieters), wird der/die Klient (-in) frühestmöglich darüber  informiert und es wird ein Ausweichtermin vereinbart. 

 

5.0 Honorarerstattung durch Dritte  

5.1 Soweit der/die Klient/in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, bleibt Punkt 4 dieses Vertrages hiervon unberührt. Der Hypnotseur führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.  

 

6.0 Vertraulichkeit der Behandlung  


6.1 Der Hypnotiseur behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der  Diagnose, Beratung und Anwendung, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der/des Klient (-in) nur mit ausdrücklicher  schriftlicher Zustimmung der/des Betroffenen.  


6.2 Absatz 6.1 ist ferner  nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose  oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Hypnotiseur oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit Verwendung zutreffender  Daten oder Tatsachen entlasten kann.


6.3 Der Hypnotiseur führt Aufzeichungen über seine Sitzungen  (Handakte). Der/dem Klient (-in) steht die Einsicht oder  Herausgabe dieser Handakte zu.

 

7.0 Rechnungsstellung  


7.1 Neben den Quittungen nach Punkt 4 erhält der die  Klient(-in) nach  Abschluss 
der Sitzung/en auf Verlangen eine Rechnung. derendie Rechnung enthält den Namen, die  Anschrift und die Steuernummer des Hypnotiseurs, den Namen, und die  Adresse des /der Klienten (-in). Sie  spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare,  Dritt- und Nebenleistungen. 

 

8.0 Aufklärung über Kontraindikationen und Haftungsausschluss  


8.1 Bei der angewandten  „Hypnose“ liegen sowohl  relative (Hypotonie oder Kreislaufbeschwerden) als auch absolute  Kontraindikationen (Herzkrankheiten, 
Drogen- oder Alkohol-Abusus, Anfallsleiden,  Manie, Wahnsymptomatiken, 
Schizophrenie, Multiple Persönlichkeitsstörung,  oder andere Psychosen) vor. 
Der/ die Klient (-in) wurde über  diese Kontraindikationen aufgeklärt und erklärt, 
nicht an einer der  absoluten Kontraindikationen erkrankt zu sein. Sollte eine der 
o.g.  absoluten Kontraindikationen vorliegen und die/der Klient (-in) unterzieht sich 
einer Hypnose-Anwendung, kommt es zu einem  Haftungsausschluss.  

 

9.0 Salvatorische Klausel  


9.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig  sein, so soll 
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht  berührt werden. Dies gilt 
auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil  unwirksam, ein anderer Teil jedoch 
wirksam ist. Die jeweils unwirksame  Regelung soll von den Parteien durch eine 
Regelung ersetzt werden, die  den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien 
am nächsten  kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht  
zuwider läuft.  

 

10.0 Gerichtsstand   

10.2 Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist,  soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Hypnotiseurs.